Weitere Entscheidung unten: RG, 25.11.1897

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   RG, 18.09.1897 - Rep. I. 98/97   

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RG, 18.09.1897 - Rep. I. 98/97 (https://dejure.org/1897,157)
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RG, Entscheidung vom 18. September 1897 - Rep. I. 98/97 (https://dejure.org/1897,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Erfindung, wenn der den Gegenstand derselben bildende Apparat seine Vollendung erst im Auslande erhalten hat, als im Inlande in Benutzung genommen anzusehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Nach der Lei n.° 98/97 de Organização e Processo do Tribunal de Contas (Gesetz Nr. 98/97 über die Organisation und das Verfahren des Tribunal de Contas [Rechnungshof]) vom 26. August 1997 ( Diário da República , Reihe I-A, Nr. 196 vom 26. August 1997) ist das Tribunal de Contas (Rechnungshof) u. a. für die Kontrolle der Erhebung von Eigenmitteln der Union und der Verwendung finanzieller Mittel, die von der Union gewährt werden, zuständig.

    Nach den Angaben, über die der Gerichtshof verfügt und die vom vorlegenden Gericht zu überprüfen sind, kann das Tribunal de Contas (Rechnungshof) in Anwendung des oben in Rn. 10 angeführten Gesetzes Nr. 98/97 mit Fragen befasst werden, die die Eigenmittel der Union und die Verwendung von der Union gewährter finanzieller Mittel betreffen.

    Dasselbe gilt für Fragen zur Vorabkontrolle ("visto") der Rechtmäßigkeit von Rechtsakten, Verträgen oder anderen Handlungen, die zu Ausgaben oder zur Aufnahme von Krediten durch den Staat führen, u. a. im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge, mit denen der Rechnungshof nach dem Gesetz Nr. 98/97 ebenfalls befasst werden kann.

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203; BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60; Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).

    Unter diesen Voraussetzungen ist folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen worden (vgl. insbesondere RG GRUR 36, 160, 163), und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht, etwa weil er im patentfreien Raum (im Ausland oder im privaten Bereich) erfolgt ist (vgl. insbesondere RGZ 40, 78, 79; RG MuW 1924/25, 203; RG GRUR 36, 236, 240).

  • EuGH, 25.04.2018 - C-102/17

    Secretaria Regional de Saúde dos Açores - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53

    Aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Organisation und das Verfahren des Tribunal de Contas (Rechnungshof), das durch das Gesetz Nr. 98/97 vom 26. August 1997 ( Diário da República I, Reihe I-A, Nr. 196 vom 26. August 1997) angenommen wurde (im Folgenden: GOVTC), ergibt sich, dass es u. a. zu den Aufgaben des Tribunal de Contas (Rechnungshof) gehört, eine Vorabprüfung der Rechtmäßigkeit und der haushaltsbezogenen Rechtfertigung von Handlungen und Verträgen jeder Art auszuüben, die für die in Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a bis c genannten Einrichtungen sowie für Einrichtungen jeder Art, die vom Staat oder von einer anderen öffentlichen Einrichtung geschaffen wurden, um ursprünglich der öffentlichen Verwaltung obliegende Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und denen Lasten auferlegt wurden, die direkt oder indirekt - einschließlich durch Bürgschaften - von der Einrichtung finanziert werden, die sie geschaffen hat, mit Ausgaben verbunden sind oder direkte oder indirekte Lasten oder Verantwortungen darstellen.
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   RG, 25.11.1897 - Rep. VI. 182/97   

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RG, 25.11.1897 - Rep. VI. 182/97 (https://dejure.org/1897,28)
RG, Entscheidung vom 25.11.1897 - Rep. VI. 182/97 (https://dejure.org/1897,28)
RG, Entscheidung vom 25. November 1897 - Rep. VI. 182/97 (https://dejure.org/1897,28)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wer als Beauftragter im Interesse des Auftraggebers in eigenem Namen einen Vertrag schließt, kann gegen seinen Mitkontrahenten aus dessen Vertragswidrigkeit auch auf Ersatz des dem Auftraggeber hierdurch erwachsenen Schadens klagen, und wenn er den Auftrag an einen ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensklage des Mandatars aus dem Interesse des Mandanten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 187
  • RGZ 40, 263
  • RGZ 40, 78
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